Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BORST GmbH für den onlinehandel im b2b Bereich

I. Geltungsbereich

1. Für alle uns erteilten Aufträge, auch die zukünftigen, gelten ausschließlich diese allgemeinen Bedingungen, auch wenn der Auftrag des Kunden abweichende Bedingungen enthält. Solchen Bedingungen - gleichgültig zu welchem Zeitpunkt sie uns zugehen - wird ausdrücklich widersprochen.
2. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
3. Das Angebot der BORST GmbH im onlinehandel richtet sichausschließlich an Gewerbetreibende. Privatkunden werden nicht beliefert.

II. Angebot/Auftragsbestätigung

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Etwa mit dem Angebot übergebene Unterlagen wie Kataloge, Prospekte, Abbildungen etc. enthalten nur annähernde Angaben und Beschreibungen. Das Eigentum, sowie die Urheberrechte an von uns gefertigten Zeichnungen, Entwürfen, Mustern und sonstigen Unterlagen verbleiben bei uns. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2. Verträge kommen durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, deren Inhalt maßgeblich ist Änderungen und Nebenabreden
bedürfen der Schriftform.
3. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.

III. Lieferung und Gefahrenübergang

1. Ein verbindlicher Liefertermin ist nur vereinbart,
wenn er von uns schriftlich als solcher bestätigt wird. Verbindliche Liefertermine setzen voraus, dass uns die technischen Voraussetzungen einschließlich aller Maße etc. vom Kunden vollständig und richtig mitgeteilt wurden. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht der Fall ist oder sollte nachträglich eine geänderte Auftragsausführung vereinbart werden, haben wir sich hieraus ergebende Verzögerungen nicht zu vertreten und der Liefertermin ist in angemessener Weise anzupassen.
2. Ein verbindlicher Liefertermin ist eingehalten, wenn die Lieferung an diesem Termin an den Kunden bzw. die angegebene Lieferadresse abgesandt wird. Die Einhaltung jedes Liefertermins setzt die pünktliche Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden einschließlich des pünktlichen Eingangs etwa vereinbarter Zahlungen voraus.
3. Der Liefertermin ist ferner in angemessener Weise anzupassen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt sonstiger unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei unseren Lieferanten eintreten.
4. Im Falle des von uns zu vertretenden Lieferverzuges kann der Kunde nur nach angemessener Nachfristsetzung von mindestens vier Wochen mit ausdrücklicher Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind nach Maßgabe der Regelung unter Ziff. VI. 6 ausgeschlossen.
5. Teillieferungen sind zulässig und werden mit .deren Ausführung berechnet.
6. Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Kunden über, wenn die Ware unser Haus verlässt.
7. Montagearbeiten und Inbetriebnahmen werden von uns nicht vorgenommen und gehören nur bei ausdrücklicher schriftlicher Sondervereinbarung zum Lieferumfang.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt - bis zur vollständigen Bezahlung aller im Rahmen der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen - unser Eigentum. Weiterveräußerungen der Vorbehaltsware an Dritte bedürfen unserer Zustimmung. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde seine Forderungen hiermit an uns ab und verpflichtet sich, uns alle zum Einzug solcher Forderungen erforderlichen Angaben zu machen.
2. Verarbeitung oder Umbildung im Bereich des Kunden erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.
3. Der Kunde darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Zugriffen Dritter af die Vorbehaltsware hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, sie gegen Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung und zufälligen Untergang (insbesondere Feuer und Wasser) zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen.
4. Soweit der Wert aller unserer Sicherungsrechte
die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mindestens 20% übersteigt, geben wir einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte frei. Im Übrigen sind wir berechtigt, sämtliche uns von aus dem vorstehenden Eigentumsvorbehalt zustehenden Rechte einschließlich der Einziehung abgetretener Forderungen geltend zu machen, sobald der Kunde in Zahlungsverzug gerät.

V. Preise und Zahlung

1. Unsere Preise gelten ab Werk. In Deutschland
zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Bei Aufträgen, deren Durchführung einen Zeitraum von drei Monaten übersteigt, behalten wir uns eine Anpassung der bestätigten Preise vor.
3. Nach unserer Auftragsbestätigung auf Wunsch des Kunden durchgeführte Änderungen werden gesondert berechnet.
4. Die Zahlungskondition für inländische Käufer beträgt ist Vorkasse oder dem gleichzusetzende
Zahlungsbedingungen
5. Sofortige Vorauszahlung des vereinbarten Verkaufspreises behalten wir uns für Erstaufträge von Neukunden, sowie für den Fall vor, dass beim Käufer unzureichende Kreditwürdigkeit vorliegt, oder wir nachträglich davon Kenntnis erhalten. Wird eine solche Forderung vom Käufer nicht sofort erfüllt, so können wir ohne Begründung einer Entschädigungsverpflichtung vom Kaufvertrag zurücktreten.
6. Zahlung hat ausschließlich an uns oder das in unserer Rechnung erwähnte Bankkonto zu erfolgen.
Zahlungsanweisungen, Schecks und insbesondere Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht als Zahlungserfüllung, angenommen. Einziehungskosten, Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Weiterbegebung und Prolongationen gelten nicht als Erfüllung. Die Zahlungspflicht des Käufers wird nicht berührt durch ein Verlangen nach Minderung, durch den Rückstand weiterer Teile aus dem Kaufvertrag oder durch Gegenforderungen. Jedes Zurückhaltungs- und Aufrechnungsrecht gegen unseren Zahlungsanspruch wird ausgeschlossen.
7. Im Falle der Nichterfüllung durch den Kunden sind wir berechtigt, einen pauschalisierten Schadenersatz in Höhe von 20% der vertraglichen Vergütung zu verlangen.
Die Geltendmachung eines tatsächlich entstandenen, höheren Schadens bleibt hiervon unberührt.

VI. Gewährleistung und Schadenersatz

1. Der Kunde steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der uns zur Auftragsdurchführung etwa übergebenen Vorlagen, der mitgeteilten Maße und sonstiger Angaben ein. Diesbezügliche Irrtümer auf Seiten des Kunden können eine Mangelhaftigkeit unserer Leistung nicht begründen.

2. Offensichtliche Mängel unserer Lieferung und/oder Werkleistung sind unverzüglich nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen und zu spezifizieren, nicht offensichtliche Mängel unverzüglich
nach ihrer Erkennbarkeit. Mündliche und/oder spätere Mängelrügen können wir nicht berücksichtigen.

3. Mängel bestehen nicht bei nur unerheblicherAbweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

4. Berechtigterweise geltend gemachte Mängel unserer Leistung beheben wir nach unserer Wahl unentgeltlich durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Nachweis des Mangels obliegt dem Kunden.
Schlägt die von uns durchzuführende Gewährleistung innerhalb einer vom Kunden angemessen gesetzten Nachfrist fehl, so kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche gemäß Ziff. 5 - angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
5. Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. 
Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für eine von uns übernommene Garantie, für den Schaden aufgrund einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder in sonstigen Fällen einer gesetzlich zwingenden Haftung.
Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den Ersatz des verkehrtstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den Regelungen in dieser Ziffer nicht verbunden.
6. Gewährleistungsansprüche verjähren in zwölf Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt (Bauwerke und Sachen für Bauwerke, Bauwerksmängel).
Bei gebrauchten Gegenständen verjähren Gewährleistungsansprüche bereits in sechs Monaten, sofern nicht ein Verbrauchsgüterkauf im Sinne des Gesetzes vorliegt.

7. Weitergehende oder andere Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche des Kunden gegen uns sowie unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

VII. Wareneingangsprüfung

Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers!  Bei der Wareneingangsprüfung ist auch auf kleinste Beschädigungen an der Außenverpackung (Druckstellen, etc.)zu achten. Diese Beschädigungen sind in der Tatbestandsaufnahme auf dem Frachtbriefen oder Vergleichbaren Unterlagen zu vermerken.
Diese Dokumentation ist notwendig, um dem Frachtführer die Verursachung des Schadens nachzuweisen.

 

Bei Transportschäden ist folgendes zu beachten:
1.)           Äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen vor
               Abnahme des Gutes durch einen entsprechenden Vermerk des
               Transportunternehmens auf dem Frachtbrief bescheinigt werden.
               
Bei Bahntransporten ist außerdem von der Bahn eine
               Tatbestandsaufnahme zu verlangen.
                Bei Postsendungen ist vor Abnahme beschädigter Pakete usw. der
                Schaden durch die Post schriftlich zu bescheinigen.

2.)           Bei nicht sofort erkennbaren Schäden, die sich erst
               beim Auspacken herausstellen:
               1. Sendung unverändert liegenlassen.
               2. Transportunternehmen unverzüglich schriftlich zur Besichtigungauffordern.
                3. Zustand der Sendung von Beauftragten desTransportunternehmens bescheinigen lassen.

 

3.)           Der Original-Frachtbrief, die Tatbestandsaufnahme sowie eine Abtretungserklärung des frachtbriefmäßigen Verfügungsberechtigten                sind unbedingt aufzubewahren und uns auf Nachfrage auszuhändigen.

 


VIII. Widerrufsrecht 
Ein Widerrufsrecht für Aufträge im onlinehandel wird zwischen Kaufleuten nicht gewährt.

IX. Gerichtsstand, Erfüllungsort 

1. Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen mit Kunden, die Kaufleute, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, sowie Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten ist Weimar. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

X. Schlussbestimmungen 

1. Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
2. Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder und undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt.